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Wer regelmäßig unerwünschte E-Mails mit Werbung bekommt, der kann dagegen jetzt erfolgreich juristisch vorgehen. Das hat das OLG Hamm mitgeteilt. Das mehrfache unaufgeforderte Zusenden von Werbepost stelle regelmäßig einen rechtswidrigen Eingriff dar. Auch wenn der Eingriff als gering zu bewerten sei – beispielsweise, wenn es sich um lediglich vier Werbe-E-Mails innerhalb eines knappen halben Jahres handele –, so sei doch ein Streitwert in Höhe von 4000 Euro angemessen, weil nur dadurch das Interesse des Klägers auf Unterlassen der Belästigung angemessen berücksichtigt werde (OLG Hamm Az.: 9 W 23/13). Ein Streitwert von 4000 Euro dürfte für manch einen Zeitgenossen, der wie selbstverständlich die elektronischen Postfächer mit seinem Werbemüll verstopft, abschreckend sein. http://www.jurablogs.com/2009/07/22/olg-hamm-unverlangte-telefax-werbung-abmahnbar-verboten https://de.wikipedia.org/wiki/Unerw%C3%BCnschte_Werbung Quelle u.a.Kopp-Verlag http://www.damm-legal.de/olg-hamm-7500-euro-streitwert-fuer-unerwuenschte-fax-oder-e-mail-werbung
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